Gründung und Entwicklung des Vereins

Die Idee zu unseren Aktivitäten stammt aus Bayern. Die  „Süddeutschen Zeitung“ bringt immer in der Vorweihnachtszeit ihren Weihnachtsaufruf zu Gunsten von bedürftigen Menschen unter dem Titel „Adventskalender der guten Taten“. Die „Augsburger Allgemeine Zeitung“ versucht seit langem ganzjährig, arme Menschen in der Region Schwaben zu unterstützen — auch schon lange bevor es NIN gab.

Andrerseits besuchten wir schon seit Jahren einmal pro Woche alte Menschen im Rahmen unserer Altenbetreuung, die uns bald eng mit dem Sozialamt verband: von den dortigen Mitarbeitern bekamen wir für unsere Besuche die nötigen Adressen, was ohne Sozialamt aus Gründen des immer strenger geforderten und durchgeführten Datenschutzes niemals möglich gewesen wäre.

1983 also starteten wir (Heide Müller, Felicitas Röntgen und Dr. Roswitha Seidel) zusammen mit der Sindelfinger Zeitung (Werner Röhm und Winfried Holtmann) die “Aktion Nachbarn in Not”. Im Jahre 1986 wurde schließlich der gemeinnützige Verein “NACHBARN IN NOT” gegründet.

Zielgruppe  und Absicherung

Das Ziel von NIN ist es, diejenigen Menschen zu unterstützen, ohne Ansehen der Person, die von Seiten des Sozialamts keine Hilfe mehr zu erwarten haben. Erst wenn alle öffentlichen Hilfsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, kann von unserer Seite Hilfe gegeben werden.

In der Satzung von NIN ist festgelegt, dass dem Sozialamt und den Jobcentern die entscheidende Prüffunktion zukommt, ohne die von unserer Seite kein noch so kleiner Betrag weitergegeben werden darf. Diese Bedingung haben wir uns selbst „auferlegt“, da nur die MitarbeiterInnen der Ämter die Ermessensspielräume der gesetzlichen Hilfemöglichkeiten ausreichend kennen, und da auch nur sie den entscheidenden Einblick  in die Verhältnisse von Menschen in Not erlangen und angemessen beurteilen können.

Grundsätzlich gibt der Verein kein Geld, um die sozialen Dienste zu entlasten! Nur wenn die Maschen des sozialen Netzes zu groß sind, wenn die Paragraphen des Gesetzes den Spezialfall nicht vorsehen, muss NIN Hilfestellung geben.

In der Regel schlagen die MitarbeiterInnen von Sozial- und Jugendämtern und anderen sozialen Institutionen begründete Einzelfälle zur Spendenvergabe vor. Die hilfebedürftigen Personen sind im Landkreis Böblingen wohnhaft.